Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungs-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen für die Mitgliedschaft, die digitalen Werkzeuge, die Inhalte und die Veranstaltungen der Akademie.
Stand: 13.09.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der AFNB GmbH — Akademie für neurowissenschaftliches Bildungsmanagement, Robert-Perthel-Straße 2, 50739 Köln (nachfolgend „Akademie") gegenüber ihren Mitgliedern. Sie gelten für die Mitgliedschaft, die digitalen Werkzeuge, die bereitgestellten Inhalte und die Veranstaltungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Akademie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Das Angebot der Akademie richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die es für ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit nutzen. Ein Vertrag mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.
(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Bedingungen. Die jeweils geltende Fassung ist auf der Website der Akademie abrufbar und wird dem Mitglied auf Wunsch in Textform übermittelt.
(5) Die Akademie tritt mit ihren digitalen Werkzeugen unter der Marke „NeuroMedia24" auf. Vertragspartner ist in jedem Fall allein die AFNB GmbH. Zahlungen erscheinen auf Kontoauszügen und Kreditkartenabrechnungen als „NEUROMEDIA24".
§ 2 Begriffe
- Mitgliedschaft — das Dauerschuldverhältnis zwischen Akademie und Mitglied, das sämtliche in § 4 genannten Leistungen umfasst.
- Bausteine — die einzelnen digitalen Werkzeuge und Inhaltsbereiche der Akademie (Mediathek, Transfer Studio, Strategische Positionierung, Business Atelier, Education Factory, Lernplattform, Tools und Services, Veranstaltungen).
- Inhalte der Akademie — sämtliche von der Akademie erstellten oder lizenzierten Materialien: Dokumentationen, Präsentationen, Video- und Audiodateien, E-Books, Songs, Podcasts, Aufzeichnungen, Vorlagen, Prompts und Systemanweisungen.
- Arbeitsergebnisse — Inhalte, die das Mitglied mit den Werkzeugen der Akademie selbst erzeugt, etwa Analysen, Beiträge, Präsentationen, Lernvideos, Podcasts oder Bildmaterial.
- Eigene Inhalte — Material, das das Mitglied in die Werkzeuge einbringt, etwa Texte, Bilder, Tonaufnahmen, Kundendaten oder Profilangaben.
§ 3 Aufnahme und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden des Antragsformulars gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot auf Abschluss einer Mitgliedschaft ab.
(2) Der Vertrag kommt erst mit der Aufnahmebestätigung der Akademie in Textform zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme.
(3) Die Aufnahme setzt voraus:
- mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Trainer:in, Berater:in, Coach, Dozent:in oder Führungskraft,
- einen freien Platz innerhalb der Mitgliederbegrenzung (Deutschland 600, Österreich 100, Schweiz 100),
- eine fachliche Ausrichtung, die sich in die bestehende Zusammensetzung der Mitglieder einfügt.
(4) Die Akademie entscheidet über die Aufnahme nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Ablehnung muss nicht begründet werden.
(5) Ist kein Platz frei, kann das Mitglied auf eine Warteliste gesetzt werden. Aus der Aufnahme in die Warteliste folgt kein Anspruch auf spätere Aufnahme und keine Zahlungspflicht.
(6) Im Antrag hinterlegt das Mitglied eine Zahlungsart. Bis zur Aufnahmebestätigung wird kein Betrag eingezogen. Lehnt die Akademie den Antrag ab, wird die hinterlegte Zahlungsart ohne Belastung aufgelöst.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Mit dem Beitrag sind sämtliche nachfolgend genannten Leistungen abgegolten. Es gibt keine Staffelung nach Nutzung, keine Zusatzpakete und keine gesonderte Freischaltung einzelner Bausteine.
Inhalte und Werkzeuge
- Mediathek — einhundert Themen aus zwanzig Kategorien, je Thema in sieben Formaten (Video, Hörbuch, Podcast, Präsentation, E-Book, Dokumentation, Song), dazu eigene Sammlungen und Notizen.
- Transfer Studio — Konzepte, Methoden und Übungen für das Training (Modul A) sowie kurze Impulse für die Zeit danach (Modul B), laufend erweitert.
- Strategische Positionierung — Profile, vier Analysen und zwei Synthesen als Grundlage der übrigen Werkzeuge.
- Business Atelier — Erstellung von Werbe- und Marketingmaterial auf Grundlage des hinterlegten Profils.
- Education Factory — Erstellung von Lerninhalten, Präsentationen, E-Books, Lernvideos und weiteren Formaten.
- Lernplattform zur Durchführung eigener Kurse (§ 16).
- Tools und Services — ergänzende Werkzeuge und Dienste zur Mitgliedschaft.
- Assistenz — der in allen Werkzeugen verfügbare Assistent der Akademie.
- Expertenverzeichnis — Profil in der öffentlichen Expertensuche (§ 17).
Veranstaltungen
- Online-Abendveranstaltungen mit Forschenden aus Gehirn- und KI-Forschung einschließlich der Aufzeichnungen,
- das jährliche Präsenztreffen,
- weitere Online- und Präsenzformate nach Ankündigung.
(2) Anzahl und Termine der Veranstaltungen eines Mitgliedsjahres werden jeweils im Voraus bekanntgegeben. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Präsenzveranstaltungen trägt das Mitglied selbst, soweit in der Ankündigung nichts anderes bestimmt ist.
(3) Für die Nutzung der KI-gestützten Werkzeuge enthält der Beitrag ein monatliches Inklusivguthaben von 2.000 Credits. Credits sind die einheitliche Verrechnungseinheit der Akademie; 100 Credits entsprechen 1,00 Euro. Credits werden für Leistungen von Drittanbietern verbraucht, die über die Werkzeuge bezogen werden — insbesondere für die Erzeugung von Bildern, Grafiken, Texten, Videos und Sprachaufnahmen. Das Inklusivguthaben wird am ersten Tag jedes Monats neu gutgeschrieben und gilt nur für den laufenden Monat: Nicht verbrauchtes Inklusivguthaben verfällt, eine Übertragung in den Folgemonat, eine Auszahlung und eine Verrechnung mit dem Beitrag sind ausgeschlossen. Über das Inklusivguthaben hinaus können Credits kostenpflichtig hinzuerworben werden. Erworbene Credits verfallen nicht; verbraucht wird stets zuerst das Inklusivguthaben des laufenden Monats. Endet die Mitgliedschaft, werden nicht verbrauchte erworbene Credits erstattet.
(4) Die Nutzung sämtlicher Leistungen ist freigestellt. Aus der Nichtnutzung einzelner oder aller Bausteine sowie aus nicht verbrauchtem Inklusivguthaben folgt weder eine Minderung des Beitrags noch ein Erstattungsanspruch.
(5) Die Werkzeuge werden als Zugang über das Internet bereitgestellt. Ein Anspruch auf Überlassung der zugrundeliegenden Software, auf Quelltext, auf Systemanweisungen oder auf eine Schnittstelle besteht nicht.
§ 5 Weiterentwicklung und Änderung der Leistungen
(1) Die Akademie entwickelt ihre Werkzeuge und Inhalte fortlaufend weiter. Sie ist berechtigt, Bausteine zu ergänzen, zu überarbeiten, technisch umzustellen oder durch gleichwertige zu ersetzen, soweit der vertragliche Gesamtnutzen für das Mitglied dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung für das Mitglied zumutbar ist.
(2) Die Akademie setzt zur Erbringung ihrer Leistungen Dienste Dritter ein, insbesondere für Sprachmodelle, Sprach- und Bilderzeugung, Videoerstellung, Zahlungsabwicklung und Hosting. Stellt ein solcher Dienst seinen Betrieb ein oder ändert er seine Bedingungen wesentlich, darf die Akademie die betroffene Funktion durch eine gleichwertige ersetzen.
(3) Entfällt ein wesentlicher Baustein dauerhaft und ersatzlos, kann das Mitglied die Mitgliedschaft innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
§ 6 Beitrag, Zahlung und Verzug
(1) Der Beitrag beträgt 200,00 Euro je Monat zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Er wird je nach gewählter Zahlungsweise im Voraus fällig:
| Zahlungsweise | Betrag netto | Fälligkeit |
|---|---|---|
| monatlich | 200,00 € | jeweils zum Monatsbeginn |
| vierteljährlich | 600,00 € | alle drei Monate im Voraus |
| halbjährlich | 1.200,00 € | alle sechs Monate im Voraus |
| jährlich | 2.400,00 € | jährlich im Voraus |
(2) Für Mitglieder mit Sitz in der Schweiz wird in Schweizer Franken abgerechnet; es gelten dieselben Zahlenwerte in Franken (200, 600, 1.200 und 2.400 CHF).
(3) Die Zahlung erfolgt bargeldlos über den von der Akademie eingesetzten Zahlungsdienstleister. Zur Verfügung stehen je nach Land Kreditkarte einschließlich der gängigen Bezahldienste, PayPal, SEPA-Lastschrift (nur in Euro) und TWINT (nur in Franken). Das Mitglied hinterlegt die Zahlungsart im Antrag und hält sie während der Vertragslaufzeit gültig.
(4) Die erste Belastung erfolgt zu dem im Antrag gewählten Beginndatum, frühestens jedoch mit der Aufnahmebestätigung. Danach wird entsprechend der gewählten Zahlungsweise wiederkehrend abgebucht.
(5) Ein gewährter Nachlass gilt nur für den jeweils ausgewiesenen Zeitraum und nur, solange die Mitgliedschaft ununterbrochen besteht. Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht.
(6) Scheitert eine Abbuchung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, trägt es die dadurch entstehenden Kosten. Die Akademie darf den Zugang nach erfolgloser Zahlungsaufforderung und dem Ablauf einer angemessenen Frist von mindestens vierzehn Tagen sperren. Der Zahlungsanspruch bleibt bestehen.
(7) Der vereinbarte Beitrag ändert sich während der Vertragslaufzeit nicht. Eine Anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
§ 7 Steuern und Rechnungen
(1) Alle genannten Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Mitglieder mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union teilen ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Antrag mit und halten sie gültig. Liegt eine gültige Nummer vor, wird ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet; die Steuerschuld geht auf das Mitglied über (Reverse Charge). Die Akademie weist das auf der Rechnung aus.
(3) Liegt keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor, rechnet die Akademie mit deutscher Umsatzsteuer ab. Das Mitglied kann die Nummer jederzeit nachreichen. Ab dem folgenden Abrechnungszeitraum wird dann ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet; bereits erteilte Rechnungen berichtigt die Akademie auf Verlangen, soweit das steuerrechtlich zulässig ist. Zu viel berechnete Umsatzsteuer wird in diesem Fall erstattet oder mit der nächsten Fälligkeit verrechnet.
(4) Bei Mitgliedern mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in der Schweiz, ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar; die Besteuerung richtet sich nach dem Recht des Sitzstaates und obliegt dem Mitglied.
(5) Unrichtige oder fehlende Angaben gehen zu Lasten des Mitglieds; eine dadurch entstehende Steuerschuld kann die Akademie nachbelasten.
(6) Rechnungen werden elektronisch in Textform bereitgestellt. Das Mitglied stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem in der Aufnahmebestätigung genannten Datum und läuft zunächst ein Mitgliedsjahr.
(2) Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Mitgliedsjahr, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 90 Kalendertagen zum Ende des laufenden Mitgliedsjahres gekündigt wird.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann an die im Impressum genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse gerichtet werden. Die Frist nach Absatz 2 wahrt der Eingang der Kündigungserklärung.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Akademie liegt insbesondere vor bei einem erheblichen Verstoß gegen §§ 9, 10 oder 19, bei Zahlungsverzug über zwei Fälligkeiten hinaus oder bei einem Verhalten, das dem Ansehen der Akademie oder ihrer Mitglieder erheblich schadet.
(5) Bereits gezahlte Beiträge für einen laufenden Abrechnungszeitraum werden bei einer Kündigung durch das Mitglied nicht anteilig erstattet, es sei denn, die Akademie hat die Beendigung zu vertreten.
§ 9 Zugang und Einzellizenz
(1) Der Zugang ist persönlich und gilt für eine natürliche Person. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben und nicht gemeinsam genutzt werden — auch nicht innerhalb desselben Unternehmens.
(2) Das Mitglied schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.
(3) Bei begründetem Verdacht auf unberechtigte Nutzung darf die Akademie den Zugang vorübergehend sperren. Sie unterrichtet das Mitglied unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
§ 10 Nutzungsrechte an den Inhalten der Akademie
(1) Sämtliche Rechte an den Inhalten der Akademie verbleiben bei der Akademie oder ihren Lizenzgebern. Das Mitglied erhält für die Dauer der Mitgliedschaft ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.
(2) Erlaubt ist die Nutzung
- für die eigene Weiterbildung des Mitglieds,
- für Trainings, Schulungen, Seminare, Beratungen und Coachings, die das Mitglied selbst für seine Kundinnen und Kunden durchführt,
- in bearbeiteter Form, soweit die Bearbeitung für den jeweiligen Einsatz erforderlich ist.
(3) Untersagt ist insbesondere
- die Weitergabe, der Verkauf, die Vermietung oder das Zugänglichmachen der Inhalte an Dritte außerhalb der nach Absatz 2 erlaubten Zwecke,
- jede Überlassung an Personen oder Organisationen, die selbst im Weiterbildungs-, Trainings-, Beratungs- oder Coachingmarkt tätig sind,
- die Veröffentlichung von Inhalten der Akademie im Internet oder in sozialen Netzwerken, soweit sie über kurze Ausschnitte zu Zwecken des Zitats hinausgeht,
- die Nutzung der Werkzeuge, Systemanweisungen oder Prompts zur Entwicklung eigener oder fremder KI-Anwendungen,
- das automatisierte Auslesen von Inhalten sowie jeder Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.
(4) Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß kann die Akademie den Zugang sperren und außerordentlich kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Rechte an selbst erzeugten Arbeitsergebnissen
(1) Arbeitsergebnisse, die das Mitglied mit den Werkzeugen der Akademie erzeugt, darf es uneingeschränkt für seine berufliche Tätigkeit nutzen, veröffentlichen und bearbeiten. Die Akademie erhebt daran keine eigenen Nutzungsansprüche.
(2) Das Recht nach Absatz 1 besteht auch nach Beendigung der Mitgliedschaft fort, soweit die Arbeitsergebnisse während der Laufzeit erzeugt wurden. Enthalten sie unverändert übernommene Inhalte der Akademie, gilt für diese Bestandteile § 23 Absatz 2.
(3) Die Akademie weist darauf hin, dass an rein maschinell erzeugten Inhalten nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig kein Urheberrecht entsteht und deshalb kein Schutz gegenüber Dritten besteht. Eine Gewähr für Schutzfähigkeit oder Alleinstellung übernimmt die Akademie nicht.
§ 12 Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) Mehrere Werkzeuge der Akademie erzeugen Inhalte mit Hilfe künstlicher Intelligenz. Erzeugte Bilder, Videos und Tonaufnahmen werden entsprechend gekennzeichnet.
(2) Maschinell erzeugte Inhalte können unrichtig, unvollständig oder missverständlich sein. Das Mitglied prüft jedes Ergebnis vor der Verwendung auf sachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Eignung für den beabsichtigten Zweck. Die Akademie schuldet kein bestimmtes Ergebnis und keine fachliche, rechtliche, medizinische oder steuerliche Beratung.
(3) Das Mitglied verwendet die Werkzeuge nicht für rechtswidrige Zwecke, insbesondere nicht zur Erzeugung von Inhalten, die Rechte Dritter verletzen, irreführend über die Identität einer Person täuschen oder gegen Strafgesetze verstoßen.
(4) Eingaben des Mitglieds werden zur Erbringung der Leistung an die eingesetzten Dienste übermittelt. Das Mitglied gibt keine personenbezogenen Daten Dritter, keine Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten ein, für deren Verarbeitung ihm die Befugnis fehlt.
(5) Soweit das Mitglied erzeugte Inhalte veröffentlicht, beachtet es die Kennzeichnungspflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 und weiterer anwendbarer Vorschriften in eigener Verantwortung.
§ 13 Eigene Inhalte des Mitglieds
(1) Das Mitglied bleibt Inhaber der Rechte an seinen eigenen Inhalten. Es räumt der Akademie ein einfaches, auf die Dauer der Mitgliedschaft begrenztes Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und technisch zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
(2) Das Mitglied sichert zu, dass es über die erforderlichen Rechte an seinen eigenen Inhalten verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Es stellt die Akademie von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung dieser Zusicherung gegen sie erhoben werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Die Akademie ist nicht verpflichtet, eigene Inhalte des Mitglieds zu prüfen. Sie darf offensichtlich rechtswidrige Inhalte entfernen und das Mitglied darüber unterrichten.
(4) Die Akademie führt Sicherungen im Rahmen des üblichen Betriebs durch. Eine eigene Sicherung wichtiger Inhalte bleibt Sache des Mitglieds.
§ 14 Stimme, Bild und digitaler Zwilling
(1) Einzelne Werkzeuge erlauben es, aus Aufnahmen des Mitglieds eine synthetische Stimme oder einen Videoavatar zu erstellen. Die Erstellung erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Veranlassung des Mitglieds.
(2) Das Mitglied darf nur Aufnahmen einbringen, die es selbst zeigen oder für die ihm die abgebildete Person eine nachweisbare Einwilligung erteilt hat. Aufnahmen Dritter ohne deren Einwilligung sind unzulässig.
(3) Stimme und Avatar eines Mitglieds stehen ausschließlich diesem Mitglied zur Verfügung und werden anderen Mitgliedern nicht zugänglich gemacht.
(4) Das Mitglied kann die Löschung seiner Stimm- und Avatardaten jederzeit verlangen. Die Akademie löscht sie innerhalb einer angemessenen Frist und veranlasst die Löschung bei den eingesetzten Diensten. Bereits erzeugte Dateien bleiben davon unberührt.
§ 15 Veranstaltungen
(1) Für Online-Veranstaltungen genügt die Anmeldung über den bereitgestellten Weg. Die Teilnahme ist im Beitrag enthalten.
(2) Für Präsenzveranstaltungen kann die Akademie eine verbindliche Anmeldung mit Frist vorsehen. Meldet sich ein Mitglied nach Ablauf einer angekündigten Frist ab oder erscheint es nicht, kann die Akademie die ihr entstandenen Kosten in Rechnung stellen, soweit sie diese nicht anderweitig vermeiden konnte. Die Höhe wird in der Ankündigung ausgewiesen.
(3) Die Akademie darf Termine, Ort, Format und Referierende aus sachlichem Grund ändern oder eine Veranstaltung absagen. Bei Absage entsteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten.
(4) Veranstaltungen werden in der Regel in Bild und Ton aufgezeichnet und den Mitgliedern anschließend im geschlossenen Bereich bereitgestellt.
(5) Bei Präsenzveranstaltungen holt die Akademie die Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen mit der Anmeldung ein. Ohne Einwilligung ist die Teilnahme möglich; die Akademie richtet den Ablauf dann so ein, dass die Person nicht im Bild erscheint. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; bereits veröffentlichte Aufzeichnungen bleiben davon unberührt, soweit eine Entfernung nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
(6) Bei Online-Veranstaltungen entscheidet die teilnehmende Person selbst, ob sie Kamera und Mikrofon einschaltet. Wer nicht aufgezeichnet werden möchte, lässt beides ausgeschaltet.
(7) Eigene Aufzeichnungen durch Teilnehmende sind untersagt.
§ 16 Lernplattform für eigene Kurse
(1) Die Akademie stellt eine Lernplattform bereit, auf der das Mitglied eigene Kurse anlegen und eigene Teilnehmende betreuen kann. Die Plattform wird von einem Dienstleister betrieben; derzeit ist dies die blink.it GmbH & Co. KG. Die Akademie darf den Dienstleister wechseln, wenn die Leistung dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird; sie teilt den Wechsel vorher mit.
(2) Im Verhältnis zu seinen Teilnehmenden ist allein das Mitglied Anbieter. Es verantwortet die Inhalte seiner Kurse, die Vertragsbeziehung zu den Teilnehmenden, deren Information und die Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften. Zwischen der Akademie und den Teilnehmenden des Mitglieds entsteht kein Vertragsverhältnis.
Datenverarbeitung im Auftrag des Mitglieds
(3) Nutzt das Mitglied die Lernplattform für eigene Teilnehmende, verarbeitet die Akademie deren personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Mitglieds. Die Absätze 4 bis 12 gelten insoweit als Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO zwischen dem Mitglied als Verantwortlichem und der Akademie als Auftragsverarbeiterin.
(4) Gegenstand und Dauer. Gegenstand ist der Betrieb der Lernplattform für die Kurse des Mitglieds. Die Verarbeitung dauert so lange, wie das Mitglied die Plattform nutzt, längstens bis zum Ende der Mitgliedschaft.
(5) Art, Zweck und Umfang. Verarbeitet werden Bestands- und Kontaktdaten der Teilnehmenden (insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Zugangsdaten), Nutzungs- und Fortschrittsdaten der belegten Kurse sowie vom Mitglied oder von den Teilnehmenden eingestellte Inhalte. Zweck ist allein die Bereitstellung und Durchführung der Kurse des Mitglieds. Betroffene sind die von ihm eingeladenen Teilnehmenden.
(6) Weisungen. Die Akademie verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Mitglieds; die Nutzung der Plattform durch das Mitglied gilt als Weisung. Hält die Akademie eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie dies mit und darf deren Ausführung aussetzen.
(7) Vertraulichkeit. Die Akademie setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(8) Sicherheit der Verarbeitung. Die Akademie trifft die nach Artikel 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, insbesondere verschlüsselte Übertragung, Zugangsschutz über persönliche Zugänge, Rollen- und Rechtetrennung, regelmäßige Sicherungen sowie Protokollierung von Zugriffen. Die jeweils aktuelle Beschreibung stellt die Akademie auf Anfrage bereit.
(9) Weitere Auftragsverarbeiter. Das Mitglied stimmt zu, dass die Akademie weitere Auftragsverarbeiter einsetzt, insbesondere den Betreiber der Lernplattform sowie die Anbieter von Hosting, Datenbank und Versand. Die Akademie verpflichtet diese auf dieselben Pflichten und teilt einen Wechsel vorher mit; das Mitglied kann aus wichtigem Grund widersprechen.
(10) Unterstützung. Die Akademie unterstützt das Mitglied bei Anfragen betroffener Personen sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und meldet ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Kenntnis.
(11) Nachweise. Die Akademie weist die Einhaltung dieser Pflichten auf Anfrage in geeigneter Form nach. Prüfungen vor Ort sind nach Ankündigung mit angemessener Frist und während der üblichen Geschäftszeiten möglich.
(12) Ende der Verarbeitung. Nach dem Ende der Nutzung löscht die Akademie die Daten der Teilnehmenden oder gibt sie nach Wahl des Mitglieds heraus, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Das Mitglied erhält vorher Gelegenheit zum Export.
(13) Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union findet nur statt, wenn die Voraussetzungen der Artikel 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
§ 17 Öffentliches Expertenverzeichnis
(1) Die Akademie unterhält ein öffentlich zugängliches Verzeichnis ihrer Mitglieder. Die Aufnahme erfolgt mit den Angaben, die das Mitglied selbst hinterlegt, und erst nach seiner Freigabe.
(2) Das Mitglied kann seine Angaben jederzeit ändern und die Veröffentlichung jederzeit widerrufen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft wird das Profil entfernt.
(3) Das Mitglied verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere Qualifikations- und Tätigkeitsangaben.
§ 18 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Die Akademie bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Werkzeuge, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Ausgenommen sind insbesondere Zeiten der Wartung sowie Störungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen — etwa bei Netzbetreibern, Rechenzentren oder eingesetzten Diensten Dritter.
(2) Planbare Wartungsarbeiten kündigt die Akademie nach Möglichkeit an und legt sie in nutzungsarme Zeiten.
(3) Voraussetzung für die Nutzung sind ein internetfähiges Endgerät, ein aktueller Browser und eine ausreichende Internetverbindung. Diese stellt das Mitglied auf eigene Kosten bereit.
§ 19 Pflichten des Mitglieds
- Angaben im Antrag und im Profil richtig und aktuell zu halten,
- Zugangsdaten geheim zu halten (§ 9),
- die Nutzungsgrenzen nach § 10 einzuhalten,
- die Werkzeuge nicht übermäßig oder automatisiert in einer Weise zu belasten, die den Betrieb für andere Mitglieder beeinträchtigt,
- keine Schadsoftware einzubringen und keine Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen,
- erkannte Störungen und Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden.
§ 20 Gewährleistung
(1) Die Akademie stellt die Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang bereit. Bei Mängeln hat sie das Recht zur Nacherfüllung; sie kann wahlweise nachbessern oder Ersatz liefern.
(2) Das Mitglied zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.
(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Nutzung, durch Eingriffe des Mitglieds oder durch Umstände, die die Akademie nicht zu vertreten hat.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen.
§ 21 Haftung
(1) Die Akademie haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch das Mitglied zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Die Akademie haftet nicht für wirtschaftliche Ergebnisse, die das Mitglied mit den Inhalten oder Arbeitsergebnissen erzielt, und nicht für die inhaltliche Richtigkeit maschinell erzeugter Ergebnisse (§ 12 Absatz 2).
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertretenden und Erfüllungsgehilfen der Akademie.
§ 22 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Akademie verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
(3) Inhalte aus dem geschlossenen Mitgliederbereich, insbesondere Beiträge anderer Mitglieder und Aufzeichnungen interner Veranstaltungen, dürfen nicht nach außen getragen werden.
§ 23 Folgen der Beendigung
(1) Mit Ende der Mitgliedschaft erlischt der Zugang zu den Werkzeugen. Die Akademie räumt dem Mitglied vor der Abschaltung eine angemessene Frist ein, um eigene Inhalte und Arbeitsergebnisse zu sichern; sie beträgt mindestens vierzehn Tage ab Wirksamwerden der Beendigung, sofern die Beendigung nicht auf einem erheblichen Verstoß des Mitglieds beruht.
(2) Das Nutzungsrecht an den Inhalten der Akademie nach § 10 endet mit der Mitgliedschaft. Heruntergeladene und anderweitig gespeicherte Inhalte der Akademie sind vollständig zu löschen und dürfen nicht weiterverwendet werden. Für bereits durchgeführte Veranstaltungen des Mitglieds gilt das nicht rückwirkend.
(3) Die Löschpflicht nach Absatz 2 erfasst sämtliche Kopien der Inhalte der Akademie, gleich wo sie liegen: auf allen Endgeräten des Mitglieds, in Speicherdiensten, in Datensicherungen, auf Datenträgern, in Lernplattformen und Kursbereichen sowie in allen vom Mitglied veranlassten Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken. Die Löschung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Ende der Mitgliedschaft abzuschließen.
(4) Selbst erzeugte Arbeitsergebnisse darf das Mitglied nach Maßgabe von § 11 weiter nutzen; sie sind von der Löschpflicht nach den Absätzen 2 und 3 nicht erfasst.
(5) Die Akademie löscht die Daten des Mitglieds nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
§ 24 Änderung dieser Bedingungen
(1) Die Akademie kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an geänderte Leistungen erforderlich ist und das Mitglied dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Über jede Änderung unterrichtet die Akademie das Mitglied per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte Adresse, und zwar mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden. Der Mitteilung liegt die geänderte Fassung bei; zusätzlich ist sie auf der Website der Akademie abrufbar.
(3) Ist das Mitglied mit der Änderung nicht einverstanden, kann es die Mitgliedschaft innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung beenden. Auf dieses Recht und auf die Frist weist die Akademie in der Mitteilung ausdrücklich hin. Macht das Mitglied davon Gebrauch, endet die Mitgliedschaft zu diesem Zeitpunkt zu den bisherigen Bedingungen.
§ 25 Sonderbedingungen AON-Ausbildung
(1) Dieser Paragraph gilt nur, wenn sich ein Mitglied bei der AON GmbH für die Ausbildung zum „Certified Master Practitioner in Cognitive Neuroscience (AON)" anmeldet. Vertragspartner dieser Ausbildung ist allein die AON GmbH; deren Anmelde- und Teilnahmebedingungen gelten zusätzlich.
(2) Mitglieder der Akademie zahlen für die Ausbildung 4.900,00 Euro statt 9.800,00 Euro. Ratenzahlung in bis zu 36 Monatsraten ist möglich.
(3) Der Nachlass wird für eine mindestens vierjährige Mitgliedschaft ab Beginn der Ausbildung gewährt. Endet die Mitgliedschaft vorher auf Veranlassung des Mitglieds, wird der Nachlass anteilig nachberechnet. Diese Regelung betrifft ausschließlich Mitglieder mit einem Ausbildungsvertrag der AON GmbH; für alle übrigen Mitglieder hat eine Kündigung keine Nachzahlung zur Folge.
| Ende der Mitgliedschaft | Nachberechnung |
|---|---|
| nach einem Jahr | 3.675,00 € |
| nach zwei Jahren | 2.450,00 € |
| nach drei Jahren | 1.225,00 € |
| nach vier Jahren | keine |
(4) Maßgeblich sind volle Mitgliedsjahre ab dem Beginndatum der Ausbildung. Endet die Mitgliedschaft aus einem Grund, den die Akademie zu vertreten hat, entfällt die Nachberechnung.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und — soweit das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Akademie.
(3) Die Akademie ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Die Akademie darf einzelne Leistungen durch Dritte erbringen lassen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(6) Sitz der Gesellschaft: AFNB GmbH, Robert-Perthel-Straße 2, 50739 Köln. Geschäftsführung: Dipl.-Betriebswirt Torsten Seelbach. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE264984771, Handelsregister HRB 65273.